Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 16. März 2018 eine von Juli bis Oktober 2016 befristete ganze Invalidenrente zu. Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde wurde durch das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.267 vom 11. Dezember 2018 abgewiesen und die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 16. März 2018 dahingehend angepasst, dass die vom 1. Juli bis 31. Oktober 2016 befristete ganze Invalidenrente der Beschwerdeführerin aufgehoben wurde.