Mit Verfügung vom 18. September 2014 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch sowie einen Anspruch auf berufliche Massnahmen und wies das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ab. Die Beschwerdeführerin meldete sich am 8. Januar 2016 erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 16. März 2018 eine von Juli bis Oktober 2016 befristete ganze Invalidenrente zu.