1. 1.1. Die 1971 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 28. September 2012 erstmals aufgrund von Beschwerden infolge eines Unfalls im Jahr 2012 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin zog die Akten der SUVA bei, holte medizinische Berichte ein und veranlasste eine polydisziplinäre Begutachtung. Mit Verfügung vom 18. September 2014 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch sowie einen Anspruch auf berufliche Massnahmen und wies das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ab.