Ziff. 1). Bei diesem Unfall war erneut die Rückenpartie betroffen, welche den Beschwerdeführer gemäss seinen Angaben aktuell wieder beeinträchtigt. Im damals vom zuständigen Unfallversicherer in Auftrag gegebenen Aktengutachten von Dr. med. D._____, Facharzt für Rheumatologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie -6-