4. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Stellungnahme vom 6. Juni 2024 vor, er habe den Unfall am 2. Juli 2012 erlitten und seither Rückenschmerzen. Demgegenüber führte jedoch bereits Dr. med. B._____ in seinem Untersuchungsbericht vom 20. November 2012 aus, der Beschwerdeführer habe bereits Mitte 2011 einen Sturz auf den Rücken erlitten, welcher zu lang dauernden Rückenschmerzen geführt habe (VB 1 S. 10). Der Unfall vom 2. Juli 2012 sei nicht die einzige Ursache der festgestellten gesundheitlichen Störung, da auch frühere muskuläre Verspannungen und Stürze bekannt seien, welche mit der heutigen Schmerzsymptomatik praktisch identisch seien.