3.3.2. Im orthopädischen Teilgutachten wurde bezüglich der angestammten Tätigkeit von einer seit dem 24. August 2020 bestehenden 100%igen Arbeitsunfähigkeit (VB 70.2 S. 14) und betreffend eine angepasste Tätigkeit von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit ab September 2021, mithin rund zwei Wochen nach der am 30. August 2021 durchgeführten orthopädischen Unter- -5-