"Chronisches lumbales Schmerzsyndrom (ICD 10 M54.5) mit/bei - Spondylolyse L5/S1 und Spondylolisthesis Grad I nach Meyerding (ICD 10 M43.17)" Die weiteren Diagnosen schränkten die Arbeitsfähigkeit nicht ein. Die Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit bestehe ausschliesslich aufgrund des orthopädischen Beschwerdebildes (anlagebedingte strukturelle Veränderung der unteren Lendenwirbelsäule); die Gesamtarbeitsfähigkeit seit der Anmeldung bei der IV (Februar 2021) betrage 0 %. In einer leidensangepassten Tätigkeit (leichte, vorwiegend im Sitzen ausgeübte -4-