2. 2.1. Gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 9. April 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 9. April 2024 vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die gesetzlichen Versicherungsleistungen auszurichten; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. Juni 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.