1. Der 1977 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 4. Februar 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten liess. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, Einholung zweier ergänzenden Stellungnahmen der Gutachter sowie Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) verneinte sie einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 9. April 2024.