Der Beschwerdeführer zeige qualitative Beeinträchtigungen in den Kernbereichen Kommunikation, soziale Interaktion sowie repetitive und stereotype Verhaltensweisen, die nicht allein durch die deutliche Entwicklungsstörung (in Form einer geistigen Behinderung) erklärt werden könnten (VB 82 S. 6). Die entsprechenden Diagnosen nannte auch med. pract. D._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie, im Bericht vom 28. Juni 2023 (VB 80 S. 1).