3.3.3. Im Untersuchungsbericht der Autismusberatungsstelle G._____ der E._____ (März bis Mai 2016) vom 25. Mai 2016 wurden ein atypischer Autismus (F.84.1), eine expressive Sprachstörung (F.80.1) sowie eine niedrige Intelligenz IQ 70-84 diagnostiziert. Es wurde ausgeführt, das Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung in Form eines atypischen Autismus habe sich bestätigt. Der Beschwerdeführer zeige qualitative Beeinträchtigungen in den Kernbereichen Kommunikation, soziale Interaktion sowie repetitive und stereotype Verhaltensweisen, die nicht allein durch die deutliche Entwicklungsstörung (in Form einer geistigen Behinderung) erklärt werden könnten (VB 82 S. 6).