4. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die Kosten für die fachmedizinische Stellungnahme von Frau Dr. med. D._____ der E._____ vom 08.05.2024 zu übernehmen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin. Gleichzeitig reichte sie einen Bericht von med. pract. D._____ vom 8. Mai 2024 ein. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. Juni 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: