2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 8. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 04.04.2024 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei im Rahmen von medizinischen Massnahmen Kostengutsprache für die Behandlung des Geburtsgebrechens Ziff. 405 GgV-EDI zu erteilen. -3- 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.