Mit Mitteilung vom 7. Juli 2023 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit, dass sie die Kosten für die Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten durch ihre Berufsberatung übernehme. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin den medizinischen Sachverhalt ab und hielt Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), ehe sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 10. Oktober 2023 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend medizinische Massnahmen in Aussicht stellte.