Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; medizinische Massnahmen (Verfügung vom 4. April 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Verfügung vom 19. Mai 2010 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des 2007 geborenen Beschwerdeführers betreffend Kostengutsprache für medizinische Massnahmen (Physiotherapie) ab und mit Verfügung vom 2. Dezember 2016 wies sie auch dessen Leistungsbegehren betreffend Kostengutsprache für medizinische Massnahmen (Ergotherapie) wegen einer Autismus-Spektrum-Störung (Geburtsgebrechen Ziff. 405) ab.