Am 3. Mai 2024 teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit, dass für die Weiterleitung der Einwände der Beschwerdeführerin an die estimed-Gutachter für eine Stellungnahme weder die vorherige Gewährung des rechtlichen Gehörs noch eine Zwischenverfügung rechtlich notwendig sei (VB 402).