Nachdem der RAD-Arzt Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, in seiner Aktenbeurteilung vom 20. Februar 2024 festgehalten hatte, dass er empfehle, die Kritikpunkte der Beschwerdeführerin im Schreiben vom 5. Januar 2024 den Gutachtern zur Stellungnahme vorzulegen (VB 395 S. 2), forderte die Beschwerdegegnerin die estimed-Gutachter mit Schreiben vom 20. März 2024 auf, zu den Rügen der Beschwerdeführerin sowie zu den neuen Unterlagen Stellung zu nehmen (VB 396).