Nach Erstattung des estimed-Gutachtens am 15. September 2023 nahm die Beschwerdeführerin mit E-Mail-Nachricht vom 20. November 2023 (VB 378) sowie Schreiben vom 25. November 2023 (VB 380) und 5. Januar 2024 (VB 388) Stellung zum Gutachten. Mit Stellungnahme vom 5. Januar 2024 beantragte sie unter anderem, dass das estimed-Gutachten vollständig aus dem Recht zu weisen sei und folglich davon abzusehen sei, den Gutachtern Ergänzungsfragen zu unterbreiten. Es sei festzustellen, dass gegenüber allen involvierten Sachverständigen ein gesetzlicher Ausstandsgrund vorliege.