2.3. Am 26. Juli 2024 stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes in der Person ihres Rechtsvertreters. 2.4. Mit Vernehmlassung vom 3. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Zu prüfen ist, ob eine Rechtsverweigerung durch die Beschwerdegegnerin vorliegt.