"1. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, im Sinne von Art. 49 Abs. 1 ATSG in Verbindung mit Art. 5 VwVG eine verfahrensleitende schriftliche Zwischenverfügung zu erlassen. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, bis zum Erlass der beantragten verfahrensleitenden Zwischenverfügung die Rückfrage an die Gutachterstelle Estimed AG vom 20. März 2024 zu sistieren. 3. Alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Eingabe vom 24. Juni 2024 reichte die Beschwerdeführerin weitere Unterlagen zu den Akten.