rin. Diese habe unverzüglich die geforderte Verfügung zu erlassen. -3- Ansonsten werde im Verlauf der Woche eine Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Versicherungsgericht eingereicht. Am 3. Mai 2024 teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit, dass für die Weiterleitung der Einwände der Beschwerdeführerin an die estimed-Gutachter zur Stellungnahme weder die vorherige Gewährung des rechtlichen Gehörs noch eine Zwischenverfügung rechtlich notwendig seien. 2. 2.1. Am 9. Mai 2024 erhob die Beschwerdeführerin Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Versicherungsgericht und stellte folgende Rechtsbegehren: