Mit E-Mail-Nachricht vom 20. November 2023 sowie Schreiben vom 25. November 2023 und 5. Januar 2024 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zum estimed-Gutachten vom 15. September 2023. In der Stellungnahme vom 5. Januar 2024 beantragte sie unter anderem, dass das esti- med-Gutachten vollständig aus dem Recht zu weisen sei und folglich davon abzusehen sei, den Gutachtern Ergänzungsfragen zu unterbreiten. Es sei des Weiteren festzustellen, dass gegenüber allen involvierten Sachverständigen ein gesetzlicher Ausstandsgrund vorliege.