1. Die 1992 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 9. Oktober 2015 aufgrund der gesundheitlichen Folgen eines Unfalles (Unfallereignis vom 31. Juli 2015) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche, persönliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung ein und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten des Begutachtungszentrums BL, Binningen [BEGAZ], vom 9. Mai 2018).