Die in den Berichten der Behandler gestellte Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10: F45.41) bestätigte der SMAB-Gutach- ter damit und stellte die Diagnose ebenfalls, jedoch als solche ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit (VB 78.3 S. 9 f.). Insgesamt kam er zum Schluss, dass in Anlehnung an das Mini- ICF-APP beim Beschwerdeführer keine Beeinträchtigungen vorliegen würden, die diesen daran hindern würden, eine seinem Kenntnisstand angemessene Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verrichten (VB 78.3 S. 11).