Insbesondere auch, da noch der Verdacht auf ein Aneurysma der Arteria carotis anterior bestehe. Aufgrund der Kopfschmerzen bestehe eine Leistungsminderung durch einen erhöhten Pausenbedarf auf neurologischem Gebiet für angepasste Tätigkeiten, welche auf ein Ausmass von 30 % geschätzt werde, denn die beklagten Kopfschmerzen könnten nur zum Teil als Folge der SAB mit Komplikationen angesehen werden (VB 78.4 S. 9, 11 f.).