Ein Teil der Kopfschmerzen habe schon viele Jahre vor der SAB bestanden und habe keine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit, insbesondere da sehr wahrscheinlich zusätzlich ein medikamenteninduzierter Kopfschmerz aufgrund eines täglichen Schmerzmittelkonsums vorliege. Die Kriterien einer chronischen Migräne seien zudem nicht erfüllt, da ein täglich drückender Kopfschmerz im Bereich der linken Schläfe vorliege, welcher nicht die Kriterien eines Migräneanfalles erfülle (VB 78.4 S. 7 ff.).