Unklar sei unter anderem auch, weshalb er aufgrund der Kopfschmerzen in seiner letzten Tätigkeit gänzlich arbeitsunfähig sein soll, aber nur zu 30 %, wenn er in einer anderen Tätigkeit fünf Kilogramm weniger zu heben habe (vgl. Beschwerde S. 7). Ein weiterer Widerspruch bestehe bei der psychiatrischen Beurteilung. Die psychiatrische Problematik werde entgegen der Beurteilung der behandelnden Ärzte auf die psychosoziale Ebene geschoben, ohne dass die Gutachter plausibel begründen würden, weshalb die Beurteilung der Behandler falsch sei (vgl. Beschwerde S. 7 f.).