Würdigung des Gesundheitszustandes mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit umgehen (vgl. Beschwerde S. 5). Sämtliche möglichen Diagnosen seien stets zu seinen Ungunsten interpretiert worden, ohne eine plausible, nachvollziehbare Begründung dafür zu liefern (vgl. Beschwerde S. 6). Hinsichtlich der Kopfschmerzen bestehe sodann eine regelrechte Achterbahn an Aussagen und Beurteilungen. Unklar sei unter anderem auch, weshalb er aufgrund der Kopfschmerzen in seiner letzten Tätigkeit gänzlich arbeitsunfähig sein soll, aber nur zu 30 %, wenn er in einer anderen Tätigkeit fünf Kilogramm weniger zu heben habe (vgl. Beschwerde S. 7).