Die Einschränkung von 30 % würden die Gutachter zudem mit einem erhöhten Pausenbedarf aufgrund der Kopfschmerzen begründen, die sie als Medikamentenübergebrauchskopfschmerzen werten würden. Dabei würde aber über die Form der seit der Operation bestehenden heftigen Kopfschmerzen mit Nasenblutungen, Erbrechen und Verwirrtheit sowie die psychiatrischen Beschwerden hinweggesehen. Die LWS-bedingte Leistungsfähigkeit würden die Gutachter mit 20 % beziffern, um dann ohne Begründung festzustellen, dass diese nicht ins Gewicht falle. Damit würden sie eine gesamtheitliche -5-