3. 3.1. In der angefochtenen Verfügung vom 11. April 2024 (VB 101) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht insbesondere auf das neurologisch-orthopädisch-internistisch-psychiatrische SMAB-Gutachten vom 8. August 2023. Darin wurde nachfolgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 78.1 S. 6): "1. Subarachnoidalblutung bei rupturiertem MCA-Aneurysma links (14.12.2020 mit Clipping) mit anhaltenden Kopfschmerzen temporal links (ICD-10: I60.1) 2. Diskushernie L4/5 ohne radikuläre Symptomatik (ICD-10: M51.9)"