2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 11. April 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 11. April 2024 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine ganze Rente der Invalidenversicherung auszurichten. 2. Eventualiter sei die Sache an die IV-Stelle zurückzuweisen, damit sie weitere Abklärungen vornimmt. Unter entsprechender Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST)." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 1. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.