Das Versicherungsgericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 12. März 2024 dahingehend abgeändert, dass die Beschwerdeführerin ab 1. Juni 2022 befristet bis 28. Februar 2023 Anspruch auf eine Rente von 50 % einer ganzen Rente hat. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten