2.4. Mit Replik vom 26. November 2024 hielt die Beschwerdeführerin an den in der Beschwerde gestellten Rechtsbegehren vollumfänglich fest. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 12. März 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 88) zu Recht (lediglich) eine ab dem 1. Juni 2022 bis 30. November 2022 befristete Rente von 50 % einer ganzen Invalidenrente zugesprochen hat.