5.2.2. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wurde dem Beschwerdeführer nicht aus gesundheitlichen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt ("Verlagerung des Geschäftsbereiches Packaging"; VB 27.1 S. 2). Das Valideneinkommen ist daher praxisgemäss mittels statistischer Werte zu bestimmen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_49/2024 vom 25. März 2024 E. 4.1.1). Gestützt auf die Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), des Jahres 2020, Ziff.