Aus rheumatologischer Sicht bestehe für eine schwere körperliche Arbeit eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit aufgrund der verminderten segmentalen vertebralen Belastbarkeit bei Status nach Wurzelreizsyndrom und repetitiven Ischialgien. Leichte bis teils mittelschwere Tätigkeiten seien dem Beschwerdeführer ab dem Zeitpunkt des Gutachtens vollständig zumutbar. Eine retrospektive Beurteilung sei basierend (auch) auf den unterschied- -4-