2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 11. März 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 128) zu Recht verneint hat.