__, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Gutachten vom 15. November 2023). Nach erneuter Konsultation des RAD entschied die Beschwerdegegnerin schliesslich mit Verfügung vom 11. März 2024 dem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. April 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 11. März 2024 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Durchführung weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin."