_, Facharzt für Rheumatologie, begutachten liess (rheumatologisches Gutachten vom 29. Januar 2021). Des Weiteren nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 22. März 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände nahm die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit dem RAD und veranlasste eine psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers durch Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Gutachten vom 15. November 2023).