Für die Jahre 2020 bis 2023 wären dazu die gemäss Gesamtarbeitsvertrag vorgeschriebenen Lohnerhöhungen zu addieren. Entgegen den Angaben des Arbeitgebers (vgl. VB 454) ist gemäss Gesamtarbeitsvertrag 2020 – 2022 für das Schweizerische Maler- und Gipsergewerbe (SMGV GAV 2020, abrufbar unter www.smgv.ch) auch für das Jahr 2020 eine Lohnerhöhung von Fr. 20.00 pro Monat vorgesehen gewesen (vgl. SMGV GAV 2020, Ziff. 9.4). Diese ist zusätzlich zu der monatlichen Erhöhung von Fr. 20.00 für 2021 sowie der Erhöhung von jeweils Fr. 50.00 pro Monat für die Jahre 2022 und 2023 (vgl. Gesamtarbeitsvertrag 2022 – 2025 für das Schweizerische Ma- ler- und Gipsergewerbe (SMGV GAV 2022 Ziff.