Gemäss Arbeitgeber hätte der Beschwerdeführer im Jahr 2019 bei einem Stundenlohn von Fr. 31.35, einem Zuschlag von 8.33 % für den 13. Monatslohn sowie einer Jahresarbeitszeit von 2088 Stunden ein Jahreseinkommen von Fr. 70'911.50 (Fr. 31.35 x 2088 x 1.0833) erzielt, was einem Monatslohn von Fr. 5'454.75 (70'911.50 : 13) entspricht (VB 454). Für die Jahre 2020 bis 2023 wären dazu die gemäss Gesamtarbeitsvertrag vorgeschriebenen Lohnerhöhungen zu addieren.