2. Die Beschwerdegegnerin hat den Fall mit Mitteilung vom 15. Mai 2023 per 30. Juni 2023 abgeschlossen, die Heilkosten- und Taggeldleistungen ab diesem Datum eingestellt, da durch weitere Behandlungen keine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers mehr erreicht werden könnte, und dem Beschwerdeführer die Prüfung von weiteren Versicherungsleistungen in Aussicht gestellt (VB 444). Dies wird nach Lage der Akten zu Recht (vgl. VB 437) nicht beanstandet.