1.2. Am 25. November 2021 meldete der Beschwerdeführer erneut einen Rückfall zum Schadenereignis vom 11. Februar 2011. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für den Rückfall und richtete die gesetzlichen Leistungen (Taggeld und Heilbehandlung) aus. Mit Schreiben vom 15. Mai 2023 stellte sie ihre vorübergehenden Leistungen per 30. Juni 2023 ein. Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 sprach sie dem Beschwerdeführer ab 1. Juli 2023 eine Rente bei einem Invaliditätsgrad von 12% zu.