1. 1.1. Der 1976 geborene Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert, als gemäss Schadenmeldung vom 18. September 2012 im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Gipser bei der B._____ AG am 11. Februar 2011 ein Splitter unter den Fingernagel seines rechten Zeigefingers gelangte. In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin, dass der Beschwerdeführer unter einem Hypothenar-Hammer-Syndrom in der rechten dominanten Hand leidet.