107.4 [indexiert per 2022; Tabelle T1.10, Total]) als unterdurchschnittlich erweist, ist, wie die Beschwerdeführerin zu Recht vorbringt, eine Parallelisierung der Vergleichseinkommen vorzunehmen (vgl. hierzu BGE 148 V 174 E. 6.4 S. 183 f.; 135 V 297 E. 6.1.2 und 6.1.3 S. 302 ff.). Es ergibt sich daher für das Jahr 2022 ein Valideneinkommen von Fr. 47'959.15 (Fr. 50'483.30 x 0.95).