6.2.2. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin ist die Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen unter die Ziffer 81 der LSE einzuordnen (vgl. https://www.kubb-tool.bfs.admin.ch/de/code/813000, zuletzt besucht am 20. Januar 2025). Gemäss den Angaben des bisherigen Arbeitgebers H._____ AG hätte die Beschwerdeführerin in einem Pensum von 50 % ab 1. Januar 2019 ein Einkommen von Fr. 22'464.00 erzielt (vgl. VB 44 S. 5). Dies würde bei einem Pensum von 100 % einem Jahreseinkommen von Fr. 44'928.00 (Fr. 22'464.00 x 2) entsprechen. Angepasst an den - 12 -