Als Valideneinkommen hätte somit nicht das zuletzt erzielte tatsächliche Einkommen, sondern der Wert von 95 % des branchenüblichen Einkommens genommen werden müssen. Mangels eines einschlägigen Wirtschaftszweigs für Gärtnereimiterbeiter auf der TA1 der LSE 2020 hätte für das Valideneinkommen auf die TA1 Total, Frauen, Kompetenzniveau 1 abgestützt werden müssen und das Valideneinkommen – unter Berücksichtigung der Parallelisierung - auf Fr. 51'524.20 festgesetzt werden müssen (Beschwerde S. 13 ff.). Zudem sei beim Invalideneinkommen bereits ab April 2022 ein Abzug von 20 % vom Invalideneinkommen vorzunehmen (Replik vom 20. September 2024 S. 2).