6.1.2. Die Beschwerdeführerin bringt dagegen vor, sie habe bei der H._____ AG ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielt, weshalb die Beschwerdegegnerin zu Unrecht auf eine Parallelisierung der Vergleichseinkommen verzichtet habe. Als Valideneinkommen hätte somit nicht das zuletzt erzielte tatsächliche Einkommen, sondern der Wert von 95 % des branchenüblichen Einkommens genommen werden müssen.