Ohne Gesundheitsschaden würde sie seit 2019 aus Altersgründen nur noch 50 % arbeiten, da auch zu Hause viel los sei (VB 58 S. 1 f.). Anlässlich der Abklärung an Ort und Stelle vom 2. November 2020 gab die Beschwerdeführerin an, dass sie seit Februar 2009 in der Gärtnerei stundenweise in einem Pensum von 60-70 % beschäftigt gewesen sei und ab Januar 2014 in einem Pensum von 80 % gearbeitet habe. Auf die Diskrepanz zum Fragebogen betreffend Erwerbstätigkeit / Haushalt vom 21. Januar 2020 angesprochen gab sie an, diese Frage wohl falsch verstanden zu haben (VB 77 S. 7).