Es werde eine Vorstellung in der psychosomatischen Sprechstunde empfohlen (VB 134 S. 12). Auch bei dem am 11. August 2021 auf Wunsch der Beschwerdeführerin durchgeführten CT des Abdomens konnte kein sicher fassbares Korrelat festgestellt werden (VB 139 S. 31 f.). Aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass bis zur Untersuchung beim RAD vom 30. Januar 2023 diesbezüglich weitere Abklärungen durchgeführt und allenfalls weitere Erkenntnisse gewonnen worden sind. Solche hätten zumindest dem Hausarzt Dr. med. D._____ vorliegen müssen, welcher am 15. Mai 2023 die kompletten ihm zur Verfügung gestandenen Unterlagen -7-