Zudem habe der RAD es unterlassen, die chronischen, rechtsseitigen Unterbauchschmerzen, welche Dr. med. F._____, Fachärztin für Innere Medizin, in ihrem Bericht vom 4. August 2021 diagnostiziert habe, bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit der Beschwerdeführerin mitzuberücksichtigen (Beschwerde S. 7). Die Beschwerdeführerin sei nicht mehr arbeitsfähig, und da die IV es unterlassen habe, den psychischen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin abzuklären, sei dies durch die Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens nachzuholen (Beschwerde S. 8).